Auszug aus der Satzung des Förderverein Wasserwacht Bergen e.V.
- §2 …Zweck des Vereins ist die Förderung der Wasserwacht im Bayrischen Roten Kreuz – Ortsgruppe Bergen – in ideeller und materieller Hinsicht, insbesondere beschaffter Mittel zur Weitergabe an die Wasserwacht Bergen.
- §3 …Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung (AO)…Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden…
- §4 …Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden.
- §5 …die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein …Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Kündigung… zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten…
- §6 …Von den Mitgliedern wird ein jährlicher Beitrag erhoben, der jeweils am 1. Januar eines Jahres fällig wird. Die Höhe der Beiträge (z.Zt. jährlich mindestens 5€) wird von der Mitgliederversammlung festgelegt…
Wir sind als Verein unter der Nummer VR 1180 beim Registergericht des Amtsgericht Traunstein eingetragen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) ist unser Verein wegen der
Förderung zur Rettung aus Lebensgefahr
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des FA Traunstein vom 16.05.2019 (Steuernummer 163/108/31232) für die Jahre 2016 bis 2018 von der Körperschaftssteuer befreit.